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Glück Auf! 

Ich heiße sie auf der Internetpräsenz der Ziviltechnikkanzlei DI Doni, staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Montanmaschinenwesen, herzlich willkommen.

Durch meine fundierte technische Ausbildung und meine langjährige Praxiserfahrung auf verschiedensten maschinenbaulichen Gebieten kann ich sie bei der normgerechten und gesetzeskonformen Umsetzung ihres Projektes unterstützen.

Es würde mich daher freuen, wenn sie mir das Vertrauen schenken, sie bei ihrem Vorhaben zu begleiten.

Glück Auf! 

Ich heiße sie auf der Internetpräsenz der Ziviltechnikkanzlei DI Doni, staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Montanmaschinenwesen, herzlich willkommen.

Durch meine fundierte technische Ausbildung und meine langjährige Praxiserfahrung auf verschiedensten maschinenbaulichen Gebieten kann ich sie bei der normgerechten und gesetzeskonformen Umsetzung ihres Projektes unterstützen.

Es würde mich daher freuen, wenn sie mir das Vertrauen schenken, sie bei ihrem Vorhaben zu begleiten.

Der Ziviltechniker

§1 Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG)

„Ziviltechniker sind staatlich befugte und beeidete natürliche Personen, die auf technischem, naturwissenschaftlichem oder montanistischem Fachgebiet auf Grund einer vom Wirtschaftsminister verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind.“

Sie werden unterschieden in:
  • Architekten
  • und Ingenieurkonsulenten

Ziviltechniker sind unabhängige, verantwortungsvolle und mit hohem Qualitätsbewusstsein ausgestattete Dienstleister. Sie sind unter anderem verpflichtet zu:

  • Interessenswahrung, Gewissenhaftigkeit, Gesetzestreue und Sorgfalt
  • Verschwiegenheit, Unabhängigkeit , Mitteilungspflicht bei Interessenskonflikt
Auf ihrem Fachgebiet umfasst die ZT-Berechtigung:
  • Planung und Beratung
  • Überprüfung und Überwachung
  • Koordination
  • Treuhänderische Leistungen
  • Gesamtplanungsaufträge
  • Parteienvertretung
  • Gutachten und Sachverständigentätigkeit (öffentliche Urkundenpersonen*)

 * von ZT ausgestellte Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären. Sie müssen mit dem Siegel des ZT versehen sein.

Montanmaschinenwesen

Montanmaschinenwesen ist eine zusätzliche Vertiefung der Fachrichtung allgemeiner Maschinenbau und beinhaltet ergänzendes maschinentechnisches und konstruktives Wissen für den Einsatz von Maschinen im Bergbau sowie in der Stahlindustrie.

Es werden breit gestreute Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Maschinenwesens vermittelt sowie Kenntnisse über den optimalen Werkstoffeinsatz bei der Auslegung von Maschinen für den Einsatz im Bergbau und in der Stahlindustrie.